VerfGH Berlin: Verfahrenseinstellung nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde
Verfassungsrecht Erledigt/eingestellt
Orientierungssatz
Das Verfahren ist nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde einzustellen. (Rn.1)
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
3. Auslagen werden nicht erstattet.
Gründe
1
Nachdem die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 17. November 2008 ihre Verfassungsbeschwerde zurückgenommen haben, ist das Verfahren einzustellen.
2
Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.
3
Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.
Permalink
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