Hat ein Grundstückseigentümer sich verpflichtet, dem Nachbarn eine Stellplatzbaulast einzuräumen, kann der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Hat ein Grundstückseigentümer sich verpflichtet, dem Nachbarn eine Stellplatzbaulast einzuräumen, kann der Nachbar eine Bebauung der als Stellplatz vorgesehenen Fläche öffentlich-rechtlich nicht abwehren, wenn die Baulast nicht eingetragen worden ist.