OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 3

Einzelne Wohnhäuser im Außenbereich sind keine "Wohnbebauung" im Sinne von Nr 3.3.7.1.1 TA Luft.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Einzelne Wohnhäuser im Außenbereich sind keine "Wohnbebauung" im Sinne von Nr 3.3.7.1.1 TA Luft. Dies gilt namentlich dann, wenn sie Teile von landwirtschaftlichen Hofstellen sind.