OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Bei der Anwendung der sog "4 von 5-Regelung" (Nr 2.2.4 der Rahmen-AbwasserVwV (RaAbwVwV)) bildet das …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Bei der Anwendung der sog "4 von 5-Regelung" (Nr 2.2.4 der Rahmen-AbwasserVwV (RaAbwVwV)) bildet das Überwachungsergebnis, das im Veranlagungszeitraum eine Überschreitung des Überwachungswertes ergeben hat, zusammen mit den vorausgegangenen 4 Untersuchungen, auch wenn diese aus einem früheren Veranlagungsjahr stammen, die Reihe der zu berücksichtigenden Untersuchungen.