Nichtzulassung der Revision bei hohem Gegenstandswert KI-Titel
BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2024 - VII ZR 173/23
Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 27. Zivilsenats des Kammergerichts vom 22. August 2023 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 572.169,26 €
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