Die Errichtung eines Ferienwohnheims ist kein Vorhaben, das wegen seiner Zweckbestimmung nur im Außengebiet …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Errichtung eines Ferienwohnheims ist kein Vorhaben, das wegen seiner Zweckbestimmung nur im Außengebiet ausgeführt werden soll.
2. Einzelfall zu der Frage, ob ein Vorhaben im Außenbereich öffentliche Belange beeinträchtigt, weil a) die natürliche Eigenart der Landschaft gestört wird, b) die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist.