Gibt der Makler ein von dritter Seite erstelltes (Wert-)Gutachten an einen Grundstückskaufinteressenten …
Zivilrecht
Leitsatz
Gibt der Makler ein von dritter Seite erstelltes (Wert-)Gutachten an einen Grundstückskaufinteressenten weiter, so haftet er nicht für eine unrichtige Angabe darin.