AG Köln · Nordrhein-Westfalen Abteilung 523 Beschluss

Ermäßigung des Tagessatzes im Strafbefehl KI-Titel

Strafbefehl · Tagessatz · Wirtschaftliche Verhältnisse · Einspruch · StPO

Strafrecht

Tenor

Die Höhe des mit Strafbefehl des Amtsgerichts Köln vom 17.08.2020 festgesetzten Tagessatzes wird auf 10,00 EUR ermäßigt.

Gründe

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Der Angeklagte hat gegen den vorbezeichneten Strafbefehl fristgerecht Einspruch eingelegt, diesen jedoch auf die Höhe des Tagessatzes beschränkt. Die nachgewiesenen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen es, den Tagessatz auf einen Betrag von 10,00 EUR zu ermäßigen.

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Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben einer Entscheidung durch Beschluss gemäß § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO zugestimmt.

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Köln, 02.12.2020Amtsgericht