LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS zitiert von 1

Für die Feststellung der anrechenbar beschäftigten Schwerbehinderten ist der Rechtsweg zu den Gerichten der …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Für die Feststellung der anrechenbar beschäftigten Schwerbehinderten ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben.

2. Eine juristische Person kann nicht Schwerbehinderter sein.