Für die Feststellung der anrechenbar beschäftigten Schwerbehinderten ist der Rechtsweg zu den Gerichten der …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Für die Feststellung der anrechenbar beschäftigten Schwerbehinderten ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben.
2. Eine juristische Person kann nicht Schwerbehinderter sein.