LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS zitiert von 1

Voraussetzung für einen Rückerstattungsanspruch ( § 112 SGB X ) ist neben der Tatsache, daß die ursprüngliche …

Sozialrecht

Leitsatz

Voraussetzung für einen Rückerstattungsanspruch ( § 112 SGB X ) ist neben der Tatsache, daß die ursprüngliche Erstattung zu Unrecht erfolgt ist, daß dem die Rückerstattung wünschenden Leistungsträger die begehrten Beträge auch materiell zustehen. Das ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn ohne die streitige Rückerstattung die Höhe der von den beteiligten Leistungsträgern an den Leistungsempfänger gezahlten Leistungen der materiellen Rechtslage entspricht.