LG Frankfurt am Main · Hessen 16. Zivilkammer Beschluss

Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit als unzulässig verworfen KI-Titel

Befangenheitsgesuch · Rechtsschutzbedürfnis · Ausscheiden des Richters · Zulässigkeit · Verwerfung

Zivilrecht Rechtsmittel verworfen

Tenor

Das Ablehnungsgesuch des Beschwerdeführers vom 12.08.2021 gegen den Richter am Landgericht A wird als unzulässig verworfen.

Gründe

Das Befangenheitsgesuch vom 12.08.2021 ist unzulässig. Infolge des dem Beschwerdeführer bekannten Ausscheidens des Richters am Landgericht A aus dem Spruchkörper ist das Rechtsschutzbedürfnis für eine Ablehnung des Richters entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 — II ZB 2/10 —, LS 1 und Rn. 10, juris; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 — III ZB 61/19 —, Rn. 9, juris; Voilkommer, in: Zöller, 34. Aufl. 2022, § 44 Rn. 1).

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