Rücknahme der Berufung und Kostenfestsetzung KI-Titel
Rücknahme der Berufung · Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung
Zivilrecht
Tenor
1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 8.001,57 € festgesetzt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.