Anerkennung eines ehemaligen Volksrichters als SBZ-Flüchtling wegen schweren Gewissenkonflikts.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Anerkennung eines ehemaligen Volksrichters als SBZ-Flüchtling wegen schweren Gewissenkonflikts.
Anerkennung eines ehemaligen Volksrichters als SBZ-Flüchtling wegen schweren Gewissenkonflikts.