Bei der Berechnung der zehnjährigen Dienstzeit eines ehemaligen Berufssoldaten kann die Ausbildung in einer …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Bei der Berechnung der zehnjährigen Dienstzeit eines ehemaligen Berufssoldaten kann die Ausbildung in einer Gruppenfunkerschule des Deutschen Luftsportverbandes vor dem 1.11.1935 deshalb nicht berücksichtigt werden, weil diese Ausbildungsstätten vor dem genannten Zeitpunkt noch keine Formationen der Wehrmacht waren.