Für Angehörige der tamilischen Bevölkerungsgruppe im Alter von 14 bis 35 Jahren besteht wegen …
Leitsatz
1. Für Angehörige der tamilischen Bevölkerungsgruppe im Alter von 14 bis 35 Jahren besteht wegen (Kontroll-)Maßnahmen der Sicherheitskräfte nicht hinreichende Sicherheit vor Verfolgung, sofern Angehörige dieser Gruppe nicht im oder in einen Familienverband nach Sri Lanka zurückkehren oder nicht vergleichbare persönliche Bindungen bestehen; hinreichende Sicherheit vor Verfolgung kann auch bei einem tamilischen Volkszugehörigen, der die Altersgrenze überschritten hat, zu verneinen sein, wenn er bei einer Rückkehr nach Sri Lanka - etwa wegen seines Berufes: hier Elektriker - auch ohne konkrete Anhaltspunkte von den Behörden seines Heimatstaates verdächtigt werden könnte, die "LTTE" zu unterstützen.
2. Zur Frage der hinreichenden Sicherheit vor existentieller Gefährdung.