VG Frankfurt am Main · Hessen 6. Kammer Beschluss LS

Eine Formulierung "Nur gültig zur Arbeitsaufnahme bei der Firma x" in einer Aufenthaltserlaubnis stellt keine …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Eine Formulierung "Nur gültig zur Arbeitsaufnahme bei der Firma x" in einer Aufenthaltserlaubnis stellt keine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Aufenthaltserlaubnis dar, sondern bindet das Aufenthaltsrecht nur an einen Zweck, bei dessen Fortfall das Aufenthaltsrecht nicht automatisch erlischt.

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