OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 3

Die "Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche" - Gemeinsamer Runderlaß …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Die "Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche" - Gemeinsamer Runderlaß mehrerer niedersächsischer Minister - stellen eine den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechende, auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren verwertbare Entscheidungshilfe zur Beurteilung der von Open-air-Konzerten ausgehenden Geräuscheinwirkungen dar.

2. Die Nachtzeit beginnt auch bei "seltenen Störereignissen" im Sinne der Ziffer 4.2 der "Hinweise" grundsätzlich um 22 Uhr. Ausnahmen gelten nur für besonders herausragende Veranstaltungen, deren Bedeutung so groß ist, daß dahinter das Ruhebedürfnis der Bewohner zurücktritt.