Gegen die Auswahl der Person des Betreuers kann die Nichte des Betreuten keine Beschwerde einlegen.
Zivilrecht
Leitsatz
Gegen die Auswahl der Person des Betreuers kann die Nichte des Betreuten keine Beschwerde einlegen.
Gegen die Auswahl der Person des Betreuers kann die Nichte des Betreuten keine Beschwerde einlegen.