OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS zitiert von 1

Gegen die Auswahl der Person des Betreuers kann die Nichte des Betreuten keine Beschwerde einlegen.

Zivilrecht

Leitsatz

Gegen die Auswahl der Person des Betreuers kann die Nichte des Betreuten keine Beschwerde einlegen.