BAG 6. Senat Urteil

Deutsche Post AG

Deutsche Post AG - Stufenzuordnung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Arbeitsrecht Aufgehoben

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. April 2021 - 2 Sa 222/20 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 30. Juli 2020 - 1 Ca 461/20 - wird zurückgewiesen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

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Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 6 AZR 255/21 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).