Im Streit um eine Aufforderung nach § 116 BSHG, Auskunft zu erteilen, beträgt der Wert des Gegenstandes der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Im Streit um eine Aufforderung nach § 116 BSHG, Auskunft zu erteilen, beträgt der Wert des Gegenstandes der Anwaltstätigkeit die Hälfte des Jahreswertes der Aufwendungen des Trägers der Sozialhilfe.