OLG Köln – 16 Wx 92/97
Zivilrecht Beschwerde verworfen
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.03.1997 - 6 T 100/97 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, da mit Ablauf der angeordneten Dauer der Abschiebungshaft von drei Monaten das Rechtsschutzinteresse für eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme entfallen ist.