Außervertragliche Haftung – Unvereinbarkeit des gemeinschaftlichen Verbots der Einfuhr von Fleisch, das …
Fédération des industries condimentaires de France (FICF) und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Außervertragliche Haftung – Unvereinbarkeit des gemeinschaftlichen Verbots der Einfuhr von Fleisch, das Substanzen mit hormonaler Wirkung enthält, mit den Regeln der Welthandelsorganisation [WTO] – Einführung einer zusätzlichen Abgabe auf die Einfuhr von Waren mit Gemeinschaftsursprung aufgrund einer Genehmigung der WTO – Einstellung eines Untersuchungsverfahrens betreffend Handelshemmnisse durch die Kommission – Schadensersatzklage von Berufsverbänden der durch die zusätzliche Steuer betroffenen Exporteure in der Gemeinschaft
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerinnen tragen als Gesamtschuldner ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der durch rechtswidrige Verhaltensweisen der Kommission im Zusammenhang mit ihrem Vorgehen gegenüber den von den Vereinigten Staaten von Amerika in der „Hormonrind“-Sache getroffenen handelspolitischen Vergeltungsmaßnahmen verursacht worden sein soll