OVG Niedersachsen Urteil LS

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist bei Versäumung der in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist bei Versäumung der in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten Widerrufsfrist ausgeschlossen.