BGH VII. Zivilsenat Beschluss

Nichtzulassung der Revision bei Streitwert von über 73.000 € KI-Titel

BGH, Beschluss vom 7. August 2024 - VII ZR 251/22

Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 9. August 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 73.132,50 €

Pamp Halfmeier Sacher

Borris Hannamann