OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 3

Der Senat hält auch für die Gruppe der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge, die Duldungen erhalten haben, weil …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Senat hält auch für die Gruppe der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge, die Duldungen erhalten haben, weil ihrer Abschiebung Hindernisse entgegenstehen, die sie nicht zu vertreten haben, an seiner ständigen Rechtsprechung fest, daß die entsprechende Anwendung des Bundessozialhilfegesetzes nicht ausgeschlossen ist, wenn die freiwillige Ausreise der Ausländer und die Rückkehr in ihr Heimatland möglich sind.