AG Duisburg · Nordrhein-Westfalen Urteil

Störung der Nachtruhe KI-Titel

Nachtruhestörung · Geldbuße · Ordnungswidrigkeit

Strafrecht

Tenor

Der Betroffene wird wegen Störung der Nachtruhe zu einer Geldbuße von 100,00 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene

(§§ 17 I e) LlmschG, 9 I LlmschG, 2 BKatV).

Gründe

1

Der Betroffene wird wegen Störung der Nachtruhe zu einer Geldbuße von 100,00 EUR verurteilt.

2

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene

3

(§§ 17 I e) LlmschG, 9 I LlmschG, 2 BKatV).

4

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