OVG Niedersachsen Urteil LS

Die Beurteilung schriftlicher Prüfungsleistungen ist in berufsbezogenen Prüfungen von den Prüfern schriftlich …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Beurteilung schriftlicher Prüfungsleistungen ist in berufsbezogenen Prüfungen von den Prüfern schriftlich zu begründen. Aus der Begründung müssen sich die tragenden fach- und prüfungsspezifischen Erwägungen der Beurteilung ergeben.