EuGH Dritte Kammer Urteil zitiert von 11

Art. 28 EG und 30 EG

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 28 EG und 30 EG – Maßnahmen gleicher Wirkung – Bauprodukte – Richtlinie 89/106/EWG – Fehlen harmonisierter Normen – Nationale Konformitätszeichen – Konformitätsvermutung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 28 EG und 30 EG verstoßen, dass es die Wirtschaftsteilnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und/oder vertriebene Bauprodukte in Belgien vertreiben möchten, veranlasst hat, belgische Konformitätszeichen zu erwerben.

2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 28 EG und 30 EG – Nationale Regelung, die Wirtschaftsteilnehmern, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und/oder vertriebene Bauprodukte in Belgien vertreiben möchten, eine De-facto-Verpflichtung auferlegt, für den Vertrieb dieser Produkte in Belgien belgische Konformitätszeichen zu erwerben