Die durch § 8 Abs 4 der Seelotsenverordnung idF vom 1989-06-28, (BAnz 1989-07-08) zugelassene Befreiung von …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die durch § 8 Abs 4 der Seelotsenverordnung idF vom 1989-06-28, (BAnz 1989-07-08) zugelassene Befreiung von der Lotsenannahmepflicht dient nicht dem besonderen Schutz einer Lotsenbrüderschaft oder ihrer Mitglieder, sie ist allein im öffentlichen Interesse, der Sicherheit des Schiffsverkehrs ergangen.