Nichtzulassung der Revision bei geringem Streitwert KI-Titel
BGH, Beschluss vom 7. August 2024 - VII ZR 76/23
Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. März 2023 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 24.237,50 €
Pamp Graßnack Sacher
Borris Hannamann