OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Unterhaltsrechtliche Kriterien sind für die Beurteilung der Rückzahlung eines Prozeßkostenvorschusses

Familienrecht

Leitsatz

1. Unterhaltsrechtliche Kriterien sind für die Beurteilung der Rückzahlung eines Prozeßkostenvorschusses

2. Liegen die Voraussetzungen der Gewährung nicht mehr vor, so besteht ein Anspruch auf Rückzahlung. Dies ist der Fall, wenn eine Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vorschußempfängers eingetreten ist oder die Rückgewährung aus anderen Gründen billig erscheint.

3. Im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt diese Prüfung nicht. Es erfolgt im Grundsatz keine Anrechnung des geleisteten Prozeßkostenvorschuß auf die vom Vorschußpflichtigen zu erstattenden Kosten.

4. Übertreffen der Prozeßkostenvorschuß und die Kostenerstattung die tatsächlichen Kosten auf Seiten des Berechtigten und entsteht somit ein Gewinn, so kann eine andere Beurteilung erfolgen.