LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Hilfsmittel; hier - Kontaktlinsen:

Sozialrecht

Leitsatz

Hilfsmittel; hier - Kontaktlinsen:

Die Übernahme von Kosten für die Ersatzbeschaffung für eine unbrauchbar gewordene Kontaktlinse vor Ablauf der Dreijahresfrist kann nur verweigert werden, wenn der Versicherte die Beschädigung der Kontaktlinse vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.