Der alleinverdienende Ehegatte trägt grundsätzlich die finanziellen Belastungen aus einem gemeinschaftlichen …
Zivilrecht
Leitsatz
Der alleinverdienende Ehegatte trägt grundsätzlich die finanziellen Belastungen aus einem gemeinschaftlichen Familienhaus bis zum endgültigen Scheitern einer Ehe. Der das Haus allein nutzende Ehegatte übernimmt nach der Trennung und dem Auszug eines Ehepartners aufgrund der in Betracht kommenden Neuverteilung auch die Lasten.