OLG Hamm – 5 UF 25/09
Familienrecht
Tenor
wird das Urteil vom 26.08.2009 wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit gem. § 319 ZPO im Tenor zur Kostenentscheidung berichtigt.
Die Kosten des Rechtstreits tragen die Beklagte zu 1/5 und der Kläger zu 4/5.