LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Der Anspruch auf Zuschüsse der BA zu den vom Arbeitgeber zu zahlenden Vorruhestandsleistungen besteht erst …

Sozialrecht

Leitsatz

Der Anspruch auf Zuschüsse der BA zu den vom Arbeitgeber zu zahlenden Vorruhestandsleistungen besteht erst von dem Zeitpunkt an, in dem der Arbeitgeber den freigemachten oder freigewordenen Arbeitsplatz wiederbesetzt. § 5 Abs 2 S 2 VRG (dreimonatige "Suchfrist") ist auf die erstmalige Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes nicht anzuwenden.