Betriebsübergang – Daseinsvorsorge
Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Arbeitsrecht Revision zurückgewiesen
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. November 2010 - 9 Sa 330/10 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).