VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Abweisung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz KI-Titel

vorläufiger Rechtsschutz · Kosten der Verfahren · Streitwertfestsetzung

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.

Gründe

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1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.