VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss
Abweisung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz KI-Titel
vorläufiger Rechtsschutz · Kosten der Verfahren · Streitwertfestsetzung
Verwaltungsrecht
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.
Gründe
2 1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.