Die Löschung einer Baulast ist auch nach § 92 Abs 3 S 1 NBauO ( BauO ND J: 1986) von Amts wegen zulässig.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Löschung einer Baulast ist auch nach § 92 Abs 3 S 1 NBauO ( BauO ND J: 1986) von Amts wegen zulässig.
2. Der Grundstückseigentümer, dem erst die Baulast die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens auf dem begünstigten Grundstück eröffnet hat, hat ein Anfechtungsrecht gegenüber dem nachträglichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde auf die Baulast.