VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss

Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Rechtsverletzungsbehauptung KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Rechtsverletzung · Landesverfassung · VerfGHG

Verfassungsrecht Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht hinreichend erkennen lässt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).