VG Frankfurt am Main · Hessen 6. Kammer Urteil LS

Schuldner eines Straßenausbaubeitrages ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Schuldner eines Straßenausbaubeitrages ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist ( § 11 Abs. 7 KAG). Unerheblich ist, wer Grundstückseigentümer im Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung der Bauarbeiten oder der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht war.

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