StGH Hessen Beschluss LS

Im Falle offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Grundrechtsklage kann der Antrag - nach entsprechender …

Verfassungsrecht

Leitsatz

Im Falle offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Grundrechtsklage kann der Antrag - nach entsprechender Belehrung des Antragstellers durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs - durch einstimmigen Beschluß ohne Begründung zurückgewiesen werden.

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