Die Errichtung eines Kohlekraftwerkes mit einer Kraft- Wärme- Kopplung kann zulässig sein.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Errichtung eines Kohlekraftwerkes mit einer Kraft- Wärme- Kopplung kann zulässig sein. Der Schutzzweck des § 34 BauGB ist nicht weiter als der des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG.