OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 4

Die Errichtung eines Kohlekraftwerkes mit einer Kraft- Wärme- Kopplung kann zulässig sein.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Errichtung eines Kohlekraftwerkes mit einer Kraft- Wärme- Kopplung kann zulässig sein. Der Schutzzweck des § 34 BauGB ist nicht weiter als der des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG.