Einzelfall, in dem der Verfolgte und Geschädigte eine Beförderung auf Grund des BWGöD deshalb nicht …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Einzelfall, in dem der Verfolgte und Geschädigte eine Beförderung auf Grund des BWGöD deshalb nicht beanspruchen kann, weil er weder die vorgeschriebene Prüfung abgelegt hat noch seine Befähigung und Erprobung für das höhere Amt nachweisen kann.