OVG Niedersachsen Urteil LS

Eine Beeinflussung des Abwägungsergebnisses durch einen offensichtlicher Mangel liegt vor, wenn für die …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Eine Beeinflussung des Abwägungsergebnisses durch einen offensichtlicher Mangel liegt vor, wenn für die Planaufstellung eine Bindung an einen vorangegangenen, nicht in Zusammenhang mit der Planung stehenden Vertrag maßgeblich ist. Besteht die Möglichkeit, daß die Entscheidung ohne diesen Mangel anders ausgefallen wäre, so hat der Mangel das Ergebnis beeinflußt.