LG Augsburg · Bayern Beschluss
Zulassung der Rechtsbeschwerde abgelehnt KI-Titel
Rechtsbeschwerde · ZPO · Beschlussaufrechterhaltung · Zulassungsvoraussetzungen
Zivilrecht
Tenor
Es verbleibt beim Beschluss vom 30.5.2022.
Gründe
1 Der Vortrag des Schuldners vermag eine Änderung des Beschlusses vom 30.5.2022 nicht zu rechtfertigen.
2 Die Voraussetzungen für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde liegen nicht vor (S. 574 Abs. 2 und 3 ZPO).