LG Augsburg · Bayern Beschluss

Zulassung der Rechtsbeschwerde abgelehnt KI-Titel

Rechtsbeschwerde · ZPO · Beschlussaufrechterhaltung · Zulassungsvoraussetzungen

Zivilrecht

Tenor

Es verbleibt beim Beschluss vom 30.5.2022.

Gründe

1

Der Vortrag des Schuldners vermag eine Änderung des Beschlusses vom 30.5.2022 nicht zu rechtfertigen.

2

Die Voraussetzungen für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde liegen nicht vor (S. 574 Abs. 2 und 3 ZPO).