LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Eine im Rahmen einer in verschiedenen handwerklichen Bereichen tätigen Werkstatt für Behinderte betriebene …

Sozialrecht

Leitsatz

Eine im Rahmen einer in verschiedenen handwerklichen Bereichen tätigen Werkstatt für Behinderte betriebene Gärtnerei mit Baumschule stellt kein landwirtschaftliches Nebenunternehmen, sondern ein Hilfsunternehmen des auf Behindertenbetreuung gerichteten Gesamtunternehmens dar; zuständig ist der Träger der allgemeinen Unfallversicherung, dem die Gesamteinrichtung angehört.