Zur Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Klägers, der seine psychiatrische Untersuchung ablehnt.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zur Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Klägers, der seine psychiatrische Untersuchung ablehnt.
Zur Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Klägers, der seine psychiatrische Untersuchung ablehnt.