Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus ohne Heilungsaussicht KI-Titel
Unterbringung · psychiatrisches Krankenhaus · Heilungsaussicht · StPO · Beschluss
Strafrecht Beschwerde verworfen
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
Gründe
1
Z u s a t z :
2
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt Heilungsaussichten nicht zwingend voraus (vgl. BGH StV 2002, 478 m. w. N.).