Anwaltsgerichtshof NRW Beschluss

Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Klage KI-Titel

Verfahrenseinstellung · Kostenübernahme · Gegenstandswert · BRAO · VwGo

Berufsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwenigen Auslagen der Beklagten werden dem Kläger auferlegt.

3. Der Gegenstandswert wird auf € 50.000 festgesetzt.

4. Der Beschluss ist mit seinen Inhalten insgesamt unanfechtbar.

Gründe

2

Nachdem der Kläger die Klage mit Schriftsatz vom 19.12.2024 zurückgenommen hat, war das Verfahren gemäß §§ 112 c BRAO, 92 Abs. 2 VwGo durch Beschluss einzustellen. Gemäß §§ 112 c BRAO, 155 Abs. 2 VwGO hat der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Gegenstandswert beträgt gemäß § 194 Abs. 1 BRAO i.V.m. § 52 GKG € 50.000.