VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Es ist nicht zu beanstanden, daß für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht worden ist, Ersatz in der …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Es ist nicht zu beanstanden, daß für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht worden ist, Ersatz in der Regel nicht geleistet wird.

2. Zur Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.