Es ist nicht zu beanstanden, daß für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht worden ist, Ersatz in der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Es ist nicht zu beanstanden, daß für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht worden ist, Ersatz in der Regel nicht geleistet wird.
2. Zur Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.